1. VERTRAGSABSCHLUSS

Verträge von CAMP 4 (nachfolgend „Vermieter“) werden nur unter den nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) vereinbart, soweit nicht im Einzelnen etwas anderes vereinbart wird.

Der Mietvertrag kommt ausschließlich zwischen dem buchenden Kunden und CAMP 4 zustande.

Die Vermietung erfolgt zu nachstehenden Bedingungen.

2. VERTRAGSDAUER

Die Mietzeit beginnt mit der Abholung durch unseren Zulieferer bzw. zu dem vereinbarten Zeitpunkt, zu dem der Vermieter den Mietgegenstand bereitgestellt hat. Die Mietzeit endet mit dem Tag, an dem der Mietgegenstand mit allen zu seiner Inbetriebnahme erforderlichen Teilen in ordnungs- und vertragsgemäßen Zustand dem Vermieter übergeben wird, frühestens jedoch mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit. Eine Verlängerung der Mietzeit hinaus bedarf es eines entsprechenden Übereinkommens, mindestens eine Woche vor Ablauf der Mietzeit. Eine solche Vereinbarung gilt unter Beibehaltung der im Mietvertrag enthaltenen Bedingungen als geschlossen, wenn der Mieter zu dem Zeitpunkt der vereinbarten Rückgabe den Mietgegenstand nicht zurückstellt und der Vermieter keinen Einwand erhebt.

Sollte die Nutzung des Mietgegenstandes durch einen technisch nicht vom Mieter verursachten Defekt während der vereinbarten Mietdauer ganz oder teilweise unmöglich sein, so erhält der Mieter eine aliquote Refundierung des Mietpreises oder eine kostenlose Verlängerung der Mietdauer im Ausmaß der entgangenen Miettage.

Der Vermieter kann jedoch die Verlängerung der Mietdauer ablehnen, falls er den Mietgegenstand bereits weitervermietet hat.

3. BUCHUNG & ZAHLUNG

Der Mietpreis ist vollständig online zu entrichten und kann mit den zur Verfügung stehenden Zahlungsformen beglichen werden. Als Preise gelten die auf der Website ausgewiesenen „Online Buchungspreise“ für das Hypoxiesystem.

Für den Fall der nicht rechtzeitigen Rückgabe der Mietgegenstände (bei Rückversand = Mietende + normale Transportzeit) ist pro angefangenen Kalendertag der Überschreitung der Mietdauer ein Mietentgelt von € 50 fällig.

Mit dem Abschluss der Buchung bestätigt der Kunde die Richtigkeit seiner persönlichen Daten, die zur Trainingsprogrammerstellung dienen. Die Buchung erlangt für den Mieter Gültigkeit mit der Bezahlung und dem Erhalt der Buchungsbestätigung; für CAMP 4 mit dem Versand der
Buchungsbestätigung.

4. RÜCKTRITTSBESTIMMUNG / STORNIERUNG

Die Entschädigungspauschale steht im Verhältnis zum Mietpreis und richtet sich bezüglich der Höhe nach dem Zeitpunkt der Rücktrittserklärung.

Grundsätzlich gilt:

bis 15 Tage vor Mietbeginn…………………. keine Gebühren

14 bis 6 Tage vor Mietbeginn………………. € 50,00

ab dem 5. Tag vor Mietbeginn……………… 100 % des Mietpreises

Der bezahlte Betrag abzüglich Stornogebühr wird dem Kunden zurückerstattet. Keine Mietpreisrückerstattung wird gewährt, wenn aus irgendwelchen Gründen das System trotz Zustellung überhaupt nicht in Anspruch genommen wird. Gleiches gilt, wenn der Mieter das System vorzeitig dem Vermieter zurückgibt.

5. ÜBERGABE, GEBRAUCH UND RÜCKGABE

Der Vermieter hat die Mietgegenstände in gereinigtem und betriebsbereitem Zustand zu liefern.

Der Mieter ist verpflichtet, das System nach Anlieferung auf ordnungsgemäße Funktion zu überprüfen. Stellt der Mieter dabei Mängel fest, so ist er verpflichtet, dem Vermieter diese unverzüglich mitzuteilen.

Der Mieter hat die gemieteten Geräte pfleglich zu behandeln und betriebsbereit zu halten und nur für den dafür bestimmten Verwendungszweck unter Wahrung der erforderlichen Sorgfaltspflicht einzusetzen.

Die Rückgabe des Systems hat in ordnungsgemäßem Zustand zu erfolgen, falls nicht, hat der Mieter für die Zeit, bis die Instandsetzung abgeschlossen ist, den zum Vertragsabschluss gültigen Tagesmietzins zu erstatten.

6. REPARATUREN

Im Falle von Mängeln und Beschädigungen an den Mietgegenständen ist CAMP 4 unverzüglich zu unterrichten. Der Mieter ist nicht berechtigt Störungen oder Schäden selbst oder durch Dritte beheben zu lassen. Dem Vermieter ist auf Verlangen jederzeit zu den üblichen Geschäftszeiten der Zugang zu den entliehenen Geräten zu gewähren.

7. HAFTUNG

Der Mieter haftet für jede Beschädigung bzw. den Verlust der Mietgegenstände während der Mietdauer, ohne Rücksicht darauf, ob die Beschädigung bzw. der Verlust durch sein Verschulden oder durch das Verschulden Dritter verursacht ist, bis zu maximal deren Neuwerte sowie ggf. anfallender Ausfallkosten für den Zeitraum der Wiederinstandsetzung bzw. Wiederbeschaffung.

8. RÜCKTRITT VON DEM VERTRAG DURCH DEN VERMIETER

Der Vermieter ist berechtigt, bis zur Übergabe der Mietgegenstände vom Mietvertrag zurückzutreten, wenn diese aufgrund von technischen Defekten, notwendigen Reparaturen, nicht vertragsmäßiger Rückstellung durch den Vormieter oder sonstiger nicht vom Vermieter zu vertretenden Gründen zum Beginn der Vertragsdauer nicht zur Verfügung steht. In diesem Fall hat der Mieter den Anspruch auf Rückerstattung aller geleisteten Anzahlungen, verzichtet jedoch gegenüber dem Vermieter, aus welchem Rechtsgrund auch immer, auf jegliche weitergehenden Ansprüche.

9. VERZICHTSERKLÄRUNG

a) Mietberechtigt ist jede Person, die weder gesundheitlich noch konditionell beeinträchtigt ist, das Höhentrainingssystem ohne Gefahr für sich und andere zu nutzen. Sollten mögliche Beeinträchtigungen dieser Art bestehen, obliegt es dem Mieter, vor Vertragsabschluss eine Nutzung ohne Gefahr ärztlich abklären zu lassen.

Die Nutzung des Höhentrainingssystems geschieht ausschließlich auf eigenes Risiko des Nutzers.

b) Der Mieter bestätigt hiermit, dass er vor Gebrauch des Höhentrainingssystems die zugehörigen und mitgelieferten Anweisungen lesen, sowie bei der Nutzung befolgen wird.

Der Vermieter haftet nicht für Folgeschäden, die durch die Benutzung des Mietgegenstandes durch den Mieter oder Dritte entstehen, soweit nicht in den Fällen des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit zwingend gehaftet wird. Der Mieter verpflichtet sich, den Vermieter schad- und klaglos zu halten, wenn er aus Schadensereignissen, die im Zusammenhang mit dem Mietgegenstand stehen, von Dritten haftbar gemacht wird.

10. SONSTIGES

Die vorgenannten Mietgegenstände bleiben jederzeit Eigentum des Vermieters. Als Erfüllungsort und Gerichtsstand wird das sachlich zuständige Gericht in Innsbruck vereinbart.